Allgemeine Geschäftsbedingungen, PRO Akademie KKG GmbH, Pro Akademie Berlin
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Der Teilnehmer erhält Unterricht in der vereinbarten Fachrichtung gemäß dem Lehrplan.
2. Der Teilnehmer erhält nach Beendigung des Lehrganges ein trägerinternes Abschlusszeugnis, ein
Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung (je nach Art und Weise der Teilnahmeberechtigung).
§ 2 Durchführung des Unterrichts
1. PRO Akademie KKG GmbH (Pro Akademie) ist berechtigt, den Kursbeginn zu verlegen oder bei ungenügender Teilnehmerzahl
abzusagen. Sie ist verpflichtet, bei Nichtbeginn eventuell gezahlte Kursgebühren zu erstatten. Ein
weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
2. Programmänderungen des Kurses hinsichtlich Zeit, Dozenten, Organisation und Gestaltung sind im
Rahmen des gültigen Lehrgangsangebotes zulässig.
3. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme am Lehrgang sowie die geltende
Hausordnung zu beachten und die Anweisungen der Institutsleitung und deren Beauftragten zu
befolgen. Mit betrieblichen Kontrollmaßnahmen erklärt er sich einverstanden.
4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die für die Prüfungszulassung erforderlichen Unterlagen
rechtzeitig und vollständig vorzulegen und Änderungen zur Person, z. B. Namen, Adresse, Kunden-
oder Telefonnummer der Institutsleitung unverzüglich anzuzeigen.
5. Der Teilnehmer beachtet im Innen- und Außenverhältnis die Umgangsformen, die für eine
angenehme und vertrauensvolle Lernatmosphäre erforderlich sind und ist darauf bedacht, das
Ansehen der Bildungseinrichtung bei Dritten nicht mutwillig zu schädigen.
§ 3 Rücktrittsrecht und Kündigungsrecht des Teilnehmers
1. Rücktritt vom Vertrag ist 14 Tage nach Vertragsschluss bis längstens Lehrgangsbeginn sowie bei
nachweislicher Nichtförderung durch den Kostenträger kostenfrei möglich. Die Rücktrittserklärung
hat schriftlich zu erfolgen.
2. Nach Lehrgangsbeginn kann der Lehrgang mit einer Frist von 6 Wochen -erstmals zum Ende der
ersten drei Monate, sodann jeweils zum Ende der nächsten drei Monate- gekündigt werden. Bei
Lehrgängen in modularer Form kann mit einer Frist von 1 Woche zum jeweiligen Modulende
gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Lehrgangsgebühren sind bis zum
Ablauf der Kündigungsfrist gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen. Eventuell
zu viel gezahlte Gebühren werden erstattet.
3. Bei Wegfall der Förderung nach SGB III (Arbeitsaufnahme / schwere, das Lehrgangsziel
gefährdende Erkrankung) kann jederzeit kostenfrei vom Vertrag zurückgetreten werden.
§ 4 Kündigungsrecht PRO Akademie KKG GmbH (Pro Akademie)
1. Die Institutsleitung ist berechtigt, den Teilnehmer bei vertragswidriger und schuldhafter Verletzung
der Vertragspflichten (hohe Fehlzeiten, grober Verstoß gegen die Hausordnung und gegen die
Umgangsformen, wiederholter Zahlungsverzug, vorsätzliche Sachbeschädigung u.a.) vom
Unterricht auszuschließen und den Lehrgangsvertrag zu kündigen.
2. Die Kündigungserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Die dann noch fällige Lehrgangsgebühr ist bei
Erhalt der Kündigungserklärung bis Ende des folgenden Monats zu zahlen.
3. Überzahlte Gebühren werden nach Abzug eventueller Schadensersatzansprüche erstattet.
§ 5 Zahlungsverpflichtungen
1. Die Höhe der Gebühren sowie die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Teilnehmervertrag.
2. Die Verpflichtung zur Zahlung der Gesamtgebühr ist unabhängig von den Leistungen Dritter. Die
Lehrgangsgebühr ist in monatlichen Raten fällig.
3. Im Falle der Kündigung bzw. eines vorzeitigen Austritts aus der Maßnahme sind noch zwei der nach
dem Ausscheiden (letzter Maßnahmetag) fälligen Monatsraten zu den entsprechenden
Fälligkeitsterminen zu zahlen.
§ 6 Haftungsbeschränkung
1. PRO Akademie KKG GmbH (Pro Akademie Berlin) haftet nur für Schaden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen
Vertreter und Mitarbeiter beruhen. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich
zulässig.
2. Eine Haftung für den Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenstände (einschl. Garderobe)
wird ausgeschlossen.
§ 7 Versicherung
Es besteht für alle Lehrgangsteilnehmer eine Unfallversicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft.
§ 8 Allgemeine Bestimmungen
1. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, wird dadurch die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
2. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages Bedürfen der
Schriftform.
3. Die Zuständigkeit des Amtsgericht Charlottenburg wird für das gerichtliche Mahnverfahren
Festgelegt für den Fall, das ein Vertragspartner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist.